
Von einer Erfüllung Zug um Zug spricht man, wenn jemand nur im Gegenzug für eine an ihn zu erbringende Leistung erfüllen muss. Das ist der Fall, wenn jemand die Einrede eines Zurückbehaltungsrecht (gemäß § 273 oder § 323 BGB) geltend macht. Beispiel: A hat Werklohnforderung gegenüber B. Bei A stehen aber noch Baumaterialien die dem B gehö...
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